Baurecht

Baurecht: Architektenvertrag sorgt für klare Verhältnisse


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„Bauen mit dem Architekten ist teuer” – so lautet zumindest eine weitverbreitete Meinung. Deshalb neigen Bauherren dazu, an dieser Stelle zu sparen. Dabei schneiden sie sich aber oft ins eigene Fleisch, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Denn der Architekt kann als Experte den Bauherrn nicht nur individuell beraten, sondern er nimmt ihm auch viele Arbeiten ab und vertritt seine Interessen auf der Baustelle. In keinem anderen Vertragsverhältnis ist die partnerschaftliche Kooperation so notwendig wie zwischen Architekt und Bauherr. Je offener und fairer der Umgang miteinander ist, umso besser funktioniert diese Kooperation, umso reibungsloser entstehen Planung und Bau. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist der Architektenvertrag, der für klare Verhältnisse sorgt und ganz am Anfang geschlossen werden sollte. Viele Architekten haben Vertragsmuster im Petto, die als Grundlage für den Vertragsabschluss dienen können.

Bauherren können diesen Vertragsentwurf beim Baurechtsanwalt ihrer Wahl checken und gegebenenfalls um eigene Wünsche ergänzen lassen. Es kursieren auch Vertragsmuster, die durch einseitig strenge Regelungen vermeintlich Vorteile für den Bauherrn bringen sollen. Ob hiermit der Bogen für eine gut funktionierende Kooperation überspannt wird, zeigt sich meistens erst später. Ideal, so die ARGE Baurecht, ist es, wenn Bauherr und Planer gemeinsam zum Baurechtler gehen und „Unwuchten“ erörtern.


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