Baurecht

Baurecht: Notdächer schützen vor Platzregen


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Im Sommer wird gerne gebaut – und saniert. Vor allem Dachsanierungen stehen auf dem Plan. Der Sommer gilt als beständig, es muss nicht geheizt werden. Mit der Beständigkeit ist es aber unter Umständen nicht weit her, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Heftige Sommergewitter mit Rekordmengen an Niederschlag und rekordverdächtig großen Hagelkörnen unterbrechen die eine oder andere Schönwetterphase jäh. Begleitet werden die Turbulenzen von Sturmböen, manchmal entstehen sogar kleine Tornados. Sommergewitter haben es in sich und können das offene Dach empfindlich treffen. Dann ist der Schaden groß und der Streit auch: Wer hätte was wie schützen müssen!

Die ARGE Baurecht rät Immobilienbesitzern/Hauseigentümern bei größeren Arbeiten auch über Notdächer nachzudenken. Nach der DIN 18299 Ziffer 4.1.10 stellt das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, zwar eine Nebenleistung dar, die häufig nicht extra geplant und bezahlt werden muss. Bauherren/Auftraggeber sollten das Thema dennoch frühzeitig ansprechen, damit die Sicherungsmaßnahmen im Falle eines Falles auch tatsächlich ausreichen. Notdächer sind nach Ansicht der ARGE Baurecht selbstverständlich auch für Winterbaustellen relevant.


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