Baurecht

Baurecht: Wer Verträge synchronisiert, der spart sich viel Ärger


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Baurechtsanwälte sind Dienstleister. Investoren sollten ihr Know-how nutzen, zum Beispiel bei der Vertragsgestaltung. Viele Bauleute kennen sich mit den Feinheiten der HOAI nicht aus und schließen deshalb Verträge, die nicht aufeinander abgestimmt sind, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ein häufiges Problem: Die Genehmigungsplanung wird beim Architekten mit einem Honoraranteil von 27 Prozent bewertet. Das entspricht auch der Arbeitsweise der Planer, die mit der Genehmigungsplanung noch ganz am Anfang ihrer Arbeit stehen, während der Löwenanteil in späteren Leistungsphasen anfällt.

Parallel dazu schließen die Auftraggeber Verträge mit dem Tragwerksplaner ab, in dem die Leistungsphasen 1 bis 4 bereits mit 58 Prozent honoriert werden. Verändert nun der Architekt im Nachhinein die Planung, ist die Statik hinfällig und muss überarbeitet werden. Neue – natürlich kostenträchtige – Umplanungen sind dazu erforderlich. Solche Probleme lassen sich nur verhindern, wenn die Verträge synchronisiert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Baurechtsanwalt, vorausgesetzt natürlich, er wird rechtzeitig als Dienstleister zum Projekt hinzugezogen.

 


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