Baurecht

Baurecht: Wünsche an den Architekten klar formulieren


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Investoren wollen rentabel bauen. Deshalb neigen manche dazu, bereits beim Architektenhonorar zu sparen. Dabei schneiden sie sich aber ins eigene Fleisch, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn der Architekt kann als Experte den Bauherrn nicht nur individuell beraten, sondern er nimmt ihm auch viele Arbeiten ab: Er plant und kalkuliert, er bereitet die Ausschreibung vor, er zieht Fachplaner hinzu und koordiniert deren Arbeit, er leitet und überwacht die Baustelle, dokumentiert den Baufortgang, prüft die Rechnungen und vieles mehr. Je offener und fairer der Umgang miteinander ist, umso besser funktioniert diese Kooperation, umso reibungsloser entstehen Planung und Bau.

Grundlage dieser Zusammenarbeit ist der Architektenvertrag, der für klare Verhältnisse sorgt und ganz am Anfang geschlossen werden sollte. Viele Architekten haben Vertragsmuster im Petto, die als Grundlage für den Vertragsabschluss dienen können. Bauherren sollten sich aber zunächst selbst darüber klar werden, welche Leistungen sie von ihrem Architekten erwarten. Sie sollten auch deutlich machen, worauf sie besonderen Wert legen, etwa regelmäßige Besprechungen und Informationen auch zu Details. Je konkreter diese Erwartungen besprochen und im Architektenvertrag formuliert sind, umso reibungsloser läuft nachher die eigentliche Arbeit.


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