Novellierung der Immobilienbewertung
Im Zuge der Beratung zum Entwurf des Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879) hat sich der Bundestag auch mit Änderungen des Bewertungsgesetzes
WeiterlesenRubrik »Baurecht« der BFZ Baufachzeitung
Im Zuge der Beratung zum Entwurf des Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879) hat sich der Bundestag auch mit Änderungen des Bewertungsgesetzes
WeiterlesenBei Werkverträgen und somit auch bei Bauwerkverträgen richtet sich die Fälligkeit der Vergütung nach dem Zeitpunkt der Abnahme. Das Gesetz führt unter § 641 Abs. 1 S. 1 BGB aus, dass die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist.
WeiterlesenVerbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe – Rechtsprechung stärkt Rechte der Verbraucher und gefährdet Handwerker und Bauunternehmer
WeiterlesenBereits seit geraumer Zeit kennen die Rohstoffpreise – insbesondere für Holz und Stahl – nur eine Richtung und zwar nach oben.
WeiterlesenDer Bundestag hat in der 19. Legislaturperiode einige bedeutende Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Hierunter fällt unter Anderem das in der Fachliteratur viel
WeiterlesenGrundsätzlich schnürt der Bebauungsplan ein enges Korsett, an dem sich die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet. Dass die kommunale Entscheidung, wie ein bestimmtes Gebiet oder Grundstück zu bebauen ist, teilweise von den Vorstellungen der Bauherrn abweicht, liegt auf der Hand, weshalb der Gesetzgeber für diese Fälle (eng begrenzte) Möglichkeiten geschaffen hat, innerhalb derer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann.
WeiterlesenDas bisher geltende System zur Berechnung der Grundsteuer wurde aufgrund veralteter Einheitswerte und unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt.
WeiterlesenMit der am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle der Bayerischen Bauordnung möchte die Bayerische Staatsregierung neue Standards für schlankes und effizientes Bauen setzen.
WeiterlesenNachbarlicher Drittschutz bei isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
WeiterlesenViele Bauunternehmen missachten die Verbraucherschutzrechte des seit 2018 gültigen Bauvertragsrechts. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. die Bundespolitik anlässlich des Weltverbrauchertages in einer Stellungnahme hin.
WeiterlesenDas neue Bauvertragsrecht des BGB – eine der größten Reformen im Baurecht – ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Der Gesetzgeber will damit den Verbraucherschutz stärken, beispielweise durch ein neues Widerrufsrecht bei privaten Bauvorhaben. Eine neue Service-Seite zeigt, worauf Handwerker achten sollten.
WeiterlesenHäuser bestehen in ihren tragenden Strukturen vorwiegend aus Steinen, Beton und Holz. Nur wenn die Baustoffe richtig und nach den Planvorgaben verarbeitet werden, ergibt sich daraus ein langfristig standfestes, sicheres Gebäude. Besonders problematisch ist nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) der Baustoff Beton, denn er muss, um als Fundament, Wand, Stütze oder Decke Lasten und Kräfte ableiten zu können, mit Stahl bewehrt werden.
WeiterlesenEin Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde.
WeiterlesenSeit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag.
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.
WeiterlesenDas neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v „Bauvertrag“, „Verbraucherbauvertrag“, „Bauträgervertrag“ und „Architektenvertrag“ erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
WeiterlesenDie Reform des Bauvertragsrecht bringt auch für Architekten und Ingenieure einige bedeutsame Änderungen mit sich. Dazu gehört insbesondere das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Das neue Gesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge.
WeiterlesenWuchernde Hecken, Lärmbelästigung, Grundstücksgrenzen – Zwischen Nachbarn kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen. Die wichtigsten Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sind im sogenannten „Nachbarrecht“ geregelt. Da die rechtlichen Regelungen etwas unübersichtlich sind, sind hier die häufigsten Streitpunkte mit Vermeidungstipps zusammengefasst.
WeiterlesenVor dem Kauf eines Grundstückes sollte man sich ausführlich über die Beschaffenheit des Bauplatzes informieren, denn: Immer mehr ausgewiesene Baugebiete in mittelgroßen Städten und Metropolregionen sind schwer zu bebauen oder dafür ungeeignet.
WeiterlesenEine neue Schutzvorschrift des aktuell beschlossenen Bauvertragsrechts sieht vor, dass Abschlagszahlungen ab 2018 auf maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt werden. Der Restbetrag wird erst nach der Abnahme fällig.
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