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Brexit: EU-Binnenmarkt eröffnet der Bautechnik Alternativen zur Lieferkettensicherung und Standardeinhaltung


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Ein Game Changer für grenzübergreifende Handelsbeziehungen: Von Deutschland bis an die Peripherie des europäischen Wirtschaftsraums ist der EU-Binnenmarkt seit seinem Start am 1. Januar 1993 zu einem echten Erfolgsmodell gereift. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist er mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 28 Mitgliedstaaten der größte gemeinsame Markt der Welt. Zu seinem 26. Geburtstag betont die irische Wirtschaftsförderungsorganisation Enterprise Ireland, welche Vorteile der Binnenmarkt Unternehmen in der Bautechnik bietet – ungeachtet des Gegenwinds, dem die europäische Idee vor allem in Zeiten des Brexits vielfach zu trotzen hat.

Mit 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung von rund 11,5 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt einer der größten einheitlichen Märkte der industrialisierten Welt – ohne Zölle und mit vielen einheitlichen Regelungen und Normen. Vier Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union: freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Davon ausgehend entstehen folgende fünf Vorteile für Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt aktiv sind:

1. Keine Ein- und Ausfuhrzölle
Die Unternehmen mit Sitz innerhalb des EU-Binnenmarkts sparen unter dem Strich mehrere Milliarden Euro, die sie andernfalls für Grenzformalitäten beim Ex- und Import von Waren und Gütern ausgegeben hätten.

2. Vergrößerter Absatzmarkt
Bautechnikunternehmen werden durch die größere Marktnachfrage in die Lage versetzt, ihre Produkte in erhöhter Stückzahl herzustellen und damit die Kosten zu senken. Dies stärkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.

3. Einheitliche und rechtssichere Standards
Die Qualität der Waren und Vorprodukte, die Unternehmen beispielsweise von Zulieferern beziehen, wird durch die Richtlinien und Vorschriften der EU garantiert. Hierzu gehören unter anderem die Bauproduktenverordnung, das Produktsicherheitsgesetz und das Bauproduktengesetz.

4. Freier Zugang zu Jobs und Fachkräften
Arbeiternehmer benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis für ein anderes Land innerhalb des Binnenmarkts. Die Freiheit der Arbeitsplatzwahl gilt für alle Beschäftigten, Selbstständigen, Studenten, Rentner, Nichterwerbstätige und deren Angehörige sowie für alle Menschen, die einen gewerblichen Beruf ausüben. Unternehmen können somit Fachkräfte aus anderen EU-Ländern einstellen.

5. Kosteneinsparung durch Harmonisierung
Durch die europaweite Angleichung beispielsweise von gesundheitsrechtlichen Vorschriften, indirekten Steuern und technischen Normen müssen Bautechnikunternehmen ein Produkt nicht mehr in verschiedenen Ausführungen für verschiedene Länder produzieren. Das führt zu einer erheblichen Reduzierung des Kostenaufwands für Unternehmen, die neue Produkte auf den Markt bringen.

„Wie alle anderen beteiligten Länder profitiert auch Irland vom EU-Binnenmarkt. Im Jahr 2002 sind wir als kleines Land mit überschaubarem Absatzmarkt, aber hoher Produktivität und Exportrate beigetreten – unter den gegebenen Rahmenbedingungen ideale Treiber für wirtschaftliches Wachstum“, erklärt Eddie Goodwin, Manager Germany, Switzerland & Austria bei Enterprise Ireland. „Irland gilt bereits heute als Vorreiter in der modernen Bautechnik. Insbesondere in den unwägbaren Zeiten des Brexits unterstützen wir von Enterprise Ireland unsere Klienten im Bereich Bautechnik dabei, verstärkt in Länder des EU-Binnenmarkts zu exportieren. Allen voran nach Deutschland, um die dortige Wirtschaft mit hochwertigen Vorprodukten zu versorgen und Lieferketten zu sichern.“


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