Immobilien

Eigentumswohnungen professionell vermieten


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Der Bau von Eigentumswohnungen boomt wie selten zuvor. Für viele jüngere Menschen ist der Kauf einer Eigentumswohnung der Einstieg ins Wohneigentum überhaupt, viele Ältere sichern sich mit Kauf und Vermietung einer Eigentumswohnung eine zweite Rente. Viele Vermieter wollen die Wohnungsvermietung nicht von einem Makler verwerten lassen: Für diese Dienstleistung empfehlen sich externe Spezialisten.

Damit sich ihr Investment lohnt, muss es sorgfältig verwaltet werden. Das war bislang nicht immer gewährleistet, denn Verwalter konnte jeder werden, gleich, ob er qualifiziert war oder nicht. Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt deshalb den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, das ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorbereitet.

Der Referentenentwurf sieht eine Übergangszeit von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vor; der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist aktuell noch nicht absehbar. Bereits tätige Verwalter haben also ausreichend Zeit, in Zukunft nötige Nachweise und Versicherungen abzuschließen und vorzulegen. Außerdem sieht das Papier eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ vor: Wer sechs Jahre ununterbrochen als Verwalter tätig war, der braucht keine Sachkundeprüfung mehr. Versichern allerdings muss er sich in Zukunft auch. Außerdem prüft das Gewerbeaufsichtsamt, ob er zuverlässig ist und seine privaten Vermögensverhältnisse in Ordnung sind. Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sich also auch von „alten Hasen“ alle nötigen Bescheinigungen vorlegen lassen.

Ganz besonders wichtig ist das bei der Versicherung. Denn sobald die Gewerbegenehmigung erteilt ist, prüft kein Amt mehr ohne konkreten Anlass, ob der Verwalter weiterhin die Voraussetzungen erfüllt. Vor allem, ob er eine Versicherung hat, hinterfragt niemand mehr. Das muss die Eigentümergemeinschaft erledigen, die ihn beauftragt. Sie sollte sich zumindest einmal im Jahr belegen lassen, dass ihr Verwalter ausreichend versichert ist – und auch seine Prämien pünktlich überweist.

Nicht geregelt wird im Gesetzesentwurf die Situation kleinerer Wohneigentümergemeinschaften, die sich selbst verwalten. Sie können sich einen Verwalter aus ihren eigenen Reihen wählen. Sachkunde muss er nicht nachweisen. „Die Eigentümer sollten hier aber nicht am falschen Ende sparen und sich lieber einen Profi holen“, empfiehlt Corinna Merzyn, „denn eine fristgerechte Abrechnung ist ja nicht alles. Viele Eigentümergemeinschaften älterer Häuser möchten in den kommenden Jahren energetisch sanieren, damit ihre Immobilie ihren Wert behält. Mit den Vorbereitungen und der Abwicklung bautechnischer Prozesse ist jeder Nicht-Fachmann aber überfordert und trifft womöglich teure Fehlentscheidungen. Professionelle Verwalter holen sich deshalb den nötigen unabhängigen Expertensachverstand bei solchen Entscheidungen dazu.“ VPB-Bausachverständige beraten übrigens Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl beim Bau als auch bei Sanierungen.

Eigentümergemeinschaften müssen also auch in Zukunft bei der Auswahl ihres Verwalters vorsichtig sein. Neben Referenzen, die sie immer einholen sollten, hilft dabei die Checkliste, die der VPB zusammen mit dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter DDIV herausgegeben hat. Sie kann auf der VPB-Website www.vpb.de im Servicebereich bei „Kostenlose VPB-Angebote“ heruntergeladen werden.


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