Bautechnik

Komponenten-Mix bei Wärmedämm-Verbundsystemen verstößt gegen das Baurecht


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Per 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Sie bringt für Neubauten eine erhebliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen mit sich: Spätestens ab 2016 muss der maximal zulässige Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes 25 Prozent unter dem bisherigen Grenzwert liegen. Die Bauzulieferindustrie hat sich frühzeitig darauf eingestellt und bietet mittlerweile eine kaum mehr zu überblickende Vielfalt unterschiedlicher Dämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme an. Mit der Zunahme an Auswahlmöglichkeiten geht ein erheblicher Preisdruck auf die Hersteller wie auch auf die Verarbeiter einher, der zwar das Budget der Bauherren schont, für die Qualität am Bau jedoch nicht unbedingt von Vorteil ist. Vom Einsatz vermeintlich preiswerterer Fremdkomponenten in Wärmedämmverbundsystemen beispielsweise rät der Verband Holzfaser Dämmstoffe Bauhandwerkern dringend ab und empfiehlt Bauleitern und Architekten, auf strikte Zulassungskonformität zu achten.

“Bauhandwerker müssen mit immer spitzerem Bleistift rechnen, um einen Auftrag zu erhalten. Da ist die Versuchung mitunter groß, bei der Ausführung auf vermeintlich preiswertere Qualitäten auszuweichen. Bei der Montage von Wärmedämmverbundsystemen wäre das allerdings keine gute Idee. Denn WDVS sind zulassungspflichtige Bauprodukte; der Einsatz systemfremder, in der Zulassung nicht explizit geregelter Komponenten wäre daher ein Verstoß gegen geltendes Baurecht – und zwar völlig unabhängig vom jeweils gewählten Dämmstoff und der fassadenseitig aufzubringenden Beschichtung”, betont Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer des Verbandes Holzfaser Dämmstoffe (VHD) in Wuppertal.

Jede Art von Kompromissbereitschaft ist bei der Auswahl von WDVS-Komponenten fehl am Platze. Hier verlässt man sich im eigenen Interesse besser auf die vom Zulassungsinhaber bestimmten Original-Produkte. Schon die Verarbeitung eines fremden, in der jeweiligen WDVS-Zulassung nicht geregelten Armierungsgewebes oder sonstigen Befestigungsmittels ist streng genommen illegal und stellt einen Mangel dar, für den der Verursacher einzustehen hat. Der Bauherr kann vom ausführenden Handwerksbetrieb die Beseitigung des Mangels verlangen – und zwar unabhängig davon, ob das WDVS in der Praxis auch mit der verbauten Fremdkomponente wie vorgesehen funktioniert. Ist der Rückbau nicht ohne weiteres möglich, muss ggfs. das WDVS als Ganzes erneuert werden. Die entstehenden Kosten wären in solchen Fällen vom Handwerksbetrieb zu tragen, der das WDVS nicht zulassungskonform appliziert hat. Bauhandwerker, die sich außerhalb der WDVS-Zulassung bewegen und einen unzulässigen Komponenten-Mix verbauen, handeln mithin gegen ihre eigenen Interessen. Den WDVS-Anbieter als Zulassungsinhaber trifft keine Gewährleistungspflicht, wenn wegen des Einsatzes systemfremder Komponenten das applizierte WDV-System als mangelbehaftet anzusehen ist. Dass sich daraus gerade für kleinere Handwerksbetriebe existenzielle Risiken ergeben können, liegt auf der Hand. Besser also, man hält sich an die geltenden WDVS-Spielregeln!

Was im Einzelfall systemkonform und was verboten ist, lässt sich der bauaufsichtlichen Zulassung entnehmen, über die jeder WDVS-Anbieter in Deutschland und Europa verfügen muss. Die ausschließliche Verwendung in der WDVS-Zulassung geregelter Dämm- und Putzträgerplatten aus natürlichen Holzfasern sowie sonstiger systemkonformer Elemente macht für alle Beteiligten Sinn: Der Verarbeiterbetrieb, der alle Komponenten zulassungskonform ausgewählt und nachweislich fachgerecht verbaut hat, profitiert von maximaler Sicherheit, da ihn die gesetzliche Gewährleistung des Herstellers vor Inanspruchnahme durch seine Kunden schützt. Über die Pflicht zur gewissenhaften systemkonformen Auswahl aller einzusetzenden WDVS-Komponenten und ihre korrekte Montage am Objekt hat der Zulassungsinhaber seine Verarbeiterbetriebe regelmäßig zu schulen. Der WDVS-Anbieter ist gehalten, turnusmäßig Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, die die Teilnehmer zu systemkonformer Arbeitsweise anleiten und sie im fachgerechten Umgang mit technischen Neuerungen vertraut machen.

“Bauaufsichtlich zugelassene Wärmedämmverbundsysteme funktionieren als Einheit bauphysikalisch präzise aufeinander abgestimmter Komponenten. Alles muss zusammenpassen – wie aus einem Guss”, unterstreicht VHD-Geschäftsführer Dr.-Ing. Tobias Wiegand. Der Verband Holzfaser Dämmstoffe und seine Mitgliedsunternehmen machen sich daher für baurechtlich wie auch qualitativ einwandfreie Fassadendämmsysteme auf Holzfaserbasis stark.

Firmenneutrale Fachinformationen über Holzfaserdämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme auf Holzfaserbasis finden sich im Internet auf www.holzfaser.org . Ein Blick auf die Internetseiten des Verbandes sowie der Hersteller von Holzfaserdämmplatten und der Anbieter von Holzfaser-Wärmedämmverbundsystemen empfiehlt sich bei Neubauvorhaben ebenso wie bei energetischen Sanierungen im Gebäudebestand: www.agepan.de ; www.doser-dhd.de ; www.gutex.de ; www.homatherm.com ; www.inthermo.de ; www.knauf.de ; www.kronoply.de ; www.pavatex.de ; www.schneider-holz.com ; www.steico.com ; www.unger-diffutherm.de

Ab Mai gilt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie verschärft die energetischen Anforderungen an Neubauten erheblich: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf soll künftig 25 Prozent unter dem bisher zulässigen Grenzwert liegen. Mittels fachgerechter Holzfaserdämmung der Gebäudehülle lässt sich diesem Anspruch genügen. Copyright: VHD e.V., Wuppertal Wärmedämmverbundsysteme sind zulassungspflichte Bauprodukte, die aus mehreren Komponenten bestehen. Wichtig ist, Dämmplatten, Armierung, Putz und Zubehör ausnahmslos zulassungskonform zu wählen. Copyright: Achim Zielke/VHD e.V. Holzfaserdämmplatten lassen sich an der Fassade auch mehrlagig applizieren. Das Erreichen des Passivhausniveaus ist dadurch möglich. Copyright: Achim Zielke/VHD e.V. Damit das Wärmedämmverbundsystem an der Außenwand auf Dauer funktioniert, muss die Beschichtung auf die Trägerplatte spezifisch abgestimmt sein. Es macht daher Sinn, ausschließlich die in der bauaufsichtlichen Zulassung geregelten Originalkomponenten zu verwenden. Copyright: VHD e.V., Wuppertal Anbieter von Wärmedämmverbundsystemen sind gesetzlich verpflichtet, Verarbeiter turnusmäßig zu schulen. Das gilt beispielsweise für den korrekten Zuschnitt der Holzfaserplatten und ihre Anordnung an der Fassade wie auch für die Applikation des Putzsystems. Copyright: Achim Zielke/VHD e.V.

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