Baunachrichten

Sicher planen und bauen Teil 3: Zahlungsplan muss realistisch sein


AnzeigeBFZ-Content GDYN

Die Insolvenz einer Baufirma kann auch den privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die Ursache des Problems liegt in der Regel im Zahlungsplan. Und der ist, neben der Bau- und Leistungsbeschreibung, das A und O des Bauvertrags, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Zahlungsplan regelt, welcher Abschlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Abschlagszahlungspläne sind Usus auf dem Bau.

Nach VPB-Erfahrung setzen allerdings fast alle Firmen die Abschlagszahlungen im Zahlungsplan zu hoch an. Diese Praxis zu Lasten des Bauherrn wird durch die aktuelle Studie “Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis” des Instituts Privater Bauherren eindrucksvoll belegt. Demnach nötigen 89 Prozent aller Generalunter- und Generalübernehmer ihre Kunden durch unangemessen hohe Abschlagszahlungen vertraglich zur Vorkasse.

So ist es keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem der Innenputz ansteht, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bausumme aus. Lässt der Bauherr sich tatsächlich auf solche überhöhten Abschläge im Zahlungsplan ein, und die Firma wird insolvent, dann bleibt er auf einer unfertigen Bauruine sitzen und verliert in der Regel auch noch das bereits vorausbezahlte Geld.

Damit das nicht passiert, ist es nicht nur wichtig, bereits im Bauvertrag mit sachverständiger Hilfe einen realistischen Zahlungsplan zu formulieren, sondern auch die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt werden soll auch wirklich mängelfrei dasteht.

Auf den Bautenstand kommt es auch beim Bauen mit dem Bauträger an. Im Gegensatz zu Generalunternehmer und Generalübernehmer, die die Bauverträge frei verhandeln dürfen, ist der Bauträger an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und die Abschlagszahlungsverordnung gebunden. Theoretisch müsste beim Bauträgerhaus also alles problemlos ablaufen. Das tut es aber nach VPB-Erfahrung nicht: Viele Bauträger fordern nämlich Abschlagszahlungen, obwohl der Bau noch gar nicht dem im Zahlungsplan beschriebenen Stand entspricht. Will sich der Bauherr gegen diese Art der Übervorteilung schützen, muss er vor der Bezahlung jeder Abschlagsrechnung prüfen lassen, ob der Bautenstand die Abschlagzahlung auch rechtfertigt. Auch dabei hilft ihm ein unabhängiger Bausachverständiger.

Damit der Bauherr weiß, worauf er achten muss, hat der VPB den Ratgeber “Der Zahlungsplan” herausgegeben. Er kann gratis von der VPB-Website heruntergeladen werden im Bereich Services unter Kostenlose Angebote.

Die Studie “Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis” des Instituts Privater Bauherren gibt es im VPB Online-Shop, im Service-Bereich.

Der VPB-Ratgeber “Wer ist wer am Bau?” informiert über die Helfer am Bau und ihre Aufgaben. Der Ratgeber kann gratis von der VPB-Website heruntergeladen werden im Bereich Services unter Kostenlose Angebote.

Weitere Informationen beim
Verband Privater Bauherren e.V. Bundesbüro
Chausseestraße 8
10115 Berlin
Telefon 030-2789010
Fax: 030-27890111
E-Mail: info@vpb.de
Internet: www.vpb.de

Sicher planen und bauen Teil 1: Schlüsselfertighäuser nicht vorschnell ordern!


AnzeigeBFZ-Content GDYN