Baurecht: Bauherren haben Anspruch auf Sicherheiten
Private Bauherrn, die ein Wohnhaus bauen oder umbauen, haben Anspruch auf bestimmte Sicherheiten. Entsprechend Paragraf 632a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Bauherrn, die Abschlagszahlungen leisten, fünf Prozent des Gesamtwerklohns als Sicherheit einbehalten.
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