Bambusbeet

Baurecht

Mängel beim Hauskauf: Grundstück als Bambusbeet

Verschweigt ein privater Hausverkäufer arglistig wichtige Mängel von Haus und Grundstück, haftet er auf Schadenersatz. Ein Gewährleistungsausschluss gilt nicht, es ging dabei um einen Fall, bei dem Bambuswurzeln das komplette Grundstück durchsetzt und bereits das Haus und zwei Nachbarhäuser beschädigt hatten.

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