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Baurecht: Bei stufenweiser Beauftragung „Pferd von hinten aufzäumen“

Die Reform des Bauvertragsrecht bringt auch für Architekten und Ingenieure einige bedeutsame Änderungen mit sich. Dazu gehört insbesondere das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Das neue Gesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge.

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Baurecht: Nur bezahlen, was wirklich gebaut ist

Bauträgerverträge haben Vor- und Nachteile. Der Aussicht auf ein „Rund-um-sorglos-Paket“ für das Eigenheim stehen fehlende Mitspracherechte und finanzielle Risiken gegenüber. Dass diese überwiegen können, zeigt ein aktuelles Beispiel. Kürzlich ließ sich ein Bauträger von seinem Auftraggeber einen noch nicht erreichten Bautenstand bestätigen und rang ihm eine entsprechende Zahlungsanweisung ab. Es handele sich doch nur um eine Formalie.

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Neuer Universitätslehrgang zum Thema Baurecht

Das Department für Bauen und Umwelt der Donau-Universität Krems und die Bauakademie Oberösterreich veranstalten ab Herbst 2016 den Universitätslehrgang „Akademischer Experte/Akademische Expertin für BAU-RECHT“. Ziel dieser praxisorientierten Ausbildung ist der Aufbau branchenspezifischer Kompetenzen in den Rechtsmaterien der Bauwirtschaft wie das Umwelt-, Arbeits-, Vergabe- und Vertragsrecht.

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Neues Baurecht könnte Mensch und Umwelt gefährden

Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Risiken für Mensch und Umwelt beim Bauen, Sanieren und Nutzen von Gebäuden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014, nach dem es nicht mehr erlaubt ist, an nach EU-Vorgaben normierte, das heißt CE-gekennzeichnete Bauprodukte, ergänzende Anforderungen zu stellen.

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10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht.

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Zertifikatskurs Baurecht

Zertifikatskurs Baurecht an der TU DarmstadtWissenschaftliche Weiterbildungsangebote zum Thema Baurecht blicken auf eine lange Tradition an der TU Darmstadt zurück. Der seit 2005 etablierte Zertifikatskurs Baurecht feiert dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Im Rahmen des Kurses findet im Oktober 2015 das Modul III mit den Schwerpunkten Vergaberecht, Öffentliches Baurecht, Streitschlichtungsmodelle sowie Insolvenzrecht am Bau, statt.

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Baurecht: Auf der Baustelle gilt selten höhere Gewalt

Gebäude schützen Menschen und Sachen vor Umwelteinflüssen wie Regen, Wind, Hitze oder Kälte. Während der Bauphase müssen jedoch die Gebäudeteile selbst vor solchen Einflüssen geschützt werden. Gerade auch im Sommer, wenn nach heißen Tagen immer wieder heftige Gewitter mit Starkregen und Sturm drohen, sollten Bauunternehmen und Bauherrn gewappnet sein.

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Baurecht: Bei Verkehrssicherung auch mündliche Hinweise dokumentieren

Es ist heute weit verbreitet, dass Baufirmen die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle tragen. Sie sorgen für Absperrungen und weisen – etwa bei Sanierungen im laufenden Betrieb – Bewohner auf Gefahrenstellen hin. Solche mündlichen Hinweise, können im Ausnahmefall ausreichen und sollten von den Baufirmen dann aber sorgfältig dokumentiert werden.

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