Baurecht: Bauträger können Umsatzsteuer zurückverlangen
Bauträger können sich viel Geld vom Staat zurückholen! Viele Jahre lang führten nämlich Bauträger die Umsatzsteuer auf Bauleistungen ans Finanzamt ab und nicht die Bauunternehmer. Bauunternehmer ihrerseits stellten Nettorechnungen, wie bei Subunternehmern üblich.
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