Bauvertrag

Baurecht

Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.

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Baurecht

Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v „Bauvertrag“, „Verbraucherbauvertrag“, „Bauträgervertrag“ und „Architektenvertrag“ erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.

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Baurecht

Bauvertragsrecht final beschlossen

Im Anschluss an den Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend über das geplante neue Bauvertragsrecht beraten. Entsprechend des Abstimmungsergebnisses tritt das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft. Verbraucherschutzorganisationen wie der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßen die größte BGB-Reform der letzten 15 Jahre.

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Baurecht

10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht.

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Baunachrichten

Sicher planen und bauen Teil 2: Der Bauvertrag ist das A und O

Sicher planen und bauen Teil 1: Schlüsselfertighäuser nicht vorschnell ordern!Die meisten Deutschen träumen vom eigenen Haus und kaufen es inzwischen zu 90 Prozent beim Schlüsselfertiganbieter. Dabei, so hoffen sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das finanzielle Engagement überschaubar. Soweit die Theorie – die Praxis sieht aber nach anders aus: Ungenaue Bauverträge, mangelhafte Leistungsbeschreibungen, lückenhafte Angebote, überzogene Zahlungspläne und Baufirmenpleiten sind an der Tagesordnung.

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