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Neues Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht des BGB – eine der größten Reformen im Baurecht – ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Der Gesetzgeber will damit den Verbraucherschutz stärken, beispielweise durch ein neues Widerrufsrecht bei privaten Bauvorhaben. Eine neue Service-Seite zeigt, worauf Handwerker achten sollten.

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Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.

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Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v „Bauvertrag“, „Verbraucherbauvertrag“, „Bauträgervertrag“ und „Architektenvertrag“ erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.

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Baurecht: Bei stufenweiser Beauftragung „Pferd von hinten aufzäumen“

Die Reform des Bauvertragsrecht bringt auch für Architekten und Ingenieure einige bedeutsame Änderungen mit sich. Dazu gehört insbesondere das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Das neue Gesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge.

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