Energieausweis: Vorläufig bedeutet nur vorübergehend
Die seit 1. Mai gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2014 enthält einen neuen Begriff – den sogenannten vorläufigen Energieausweis. Grund für die Einführung dieses Provisoriums: Das EU-Recht zwingt die zuständigen Behörden zu Stichprobenkontrollen der ausgestellten Energieausweise.
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