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Baurecht

Baurecht: Nur bezahlen, was wirklich gebaut ist

Bauträgerverträge haben Vor- und Nachteile. Der Aussicht auf ein „Rund-um-sorglos-Paket“ für das Eigenheim stehen fehlende Mitspracherechte und finanzielle Risiken gegenüber. Dass diese überwiegen können, zeigt ein aktuelles Beispiel. Kürzlich ließ sich ein Bauträger von seinem Auftraggeber einen noch nicht erreichten Bautenstand bestätigen und rang ihm eine entsprechende Zahlungsanweisung ab. Es handele sich doch nur um eine Formalie.

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