Gewährleistungspflicht

Baurecht

Gesetzliche Gewährleistungspflicht endet nach fünf Jahren

Nach fünf Jahren endet die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Bauleistungen. Dieser Zeitpunkt sollte im Kalender eines jeden Bauherren dick angekreuzt sein. Bauherren sollten sich genau anschauen, bei welchen Leistungen die Gewährleistungspflicht endet und dementsprechend prüfen, ob die Leistung nach wie vor mängelfrei ist.

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