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Neues Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht des BGB – eine der größten Reformen im Baurecht – ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Der Gesetzgeber will damit den Verbraucherschutz stärken, beispielweise durch ein neues Widerrufsrecht bei privaten Bauvorhaben. Eine neue Service-Seite zeigt, worauf Handwerker achten sollten.

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Angebotsmanagement – Hausaufgaben eines Handwerkers

Ein Angebot zu erstellen erfordert viel Zeit und Hingabe. So jedenfalls stellt sich der Alltag eines kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebs dar. Materialpreise müssen recherchiert und alles genauestens kalkuliert werden – eine mühevolle Aufgabe, die nicht selten in einer Absage mündet. Das bedeutet verlorene Arbeitszeit, die keiner bezahlt.

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