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Geplantes WLAN-Gesetz: Anbieter bleiben in der Pflicht, laienhafte Hotspots bergen für Nutzer Risiken

Für WLAN-Anbieter ist die geplante Abschaffung der Störerhaftung auch künftig kein Freifahrtschein. „Mit ihrem Gesetz konnte und wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen“, erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren verpflichtet werden.

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