BGH-Entscheidung: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Immobiliendarlehens
Kündigt eine Bank den Kreditvertrag, verlangt sie neben ausstehenden Raten und Restschuld Verzugszinsen und zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung. Immer häufiger reichen Hausverkauf oder Zwangsversteigerung jedoch nicht aus, diese Summen zu tilgen, und Betroffenen entstehen so weitere Schulden.
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