Losverfahren

Baurecht

Baurecht: Losverfahren im VOF-Verfahren nur restriktiv handhaben

Größere öffentliche Aufträge müssen im Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, kurz VOF, vergeben werden. Die Auftraggeber müssen dazu nach § 10 VOF geeignete Bewerber zu Verhandlungen einladen. Bewerben sich viele Architekturbüros oder freiberufliche Bieter um die Ausschreibung, kann sich das Verfahren entsprechend lange hinziehen.

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