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Bayern auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit – die neue Photovoltaikanlagenpflicht

Ende Juni 2022 verabschiedete der bayerische Landtag die entsprechenden Beschlüsse, mit denen die Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes fortgeschrieben wird. Die bayerische Bauordnung (BayBO) wurde hierfür um den seit 01.01.2023 geltenden Art. 44a ergänzt. Dieser regelt die Vorgaben einer Solaranlagenpflicht.

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Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans – gemeindliches Einvernehmen nicht von Interesse

Grundsätzlich schnürt der Bebauungsplan ein enges Korsett, an dem sich die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet. Dass die kommunale Entscheidung, wie ein bestimmtes Gebiet oder Grundstück zu bebauen ist, teilweise von den Vorstellungen der Bauherrn abweicht, liegt auf der Hand, weshalb der Gesetzgeber für diese Fälle (eng begrenzte) Möglichkeiten geschaffen hat, innerhalb derer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann.

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