Bayern auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit – die neue Photovoltaikanlagenpflicht
Ende Juni 2022 verabschiedete der bayerische Landtag die entsprechenden Beschlüsse, mit denen die Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes fortgeschrieben wird. Die bayerische Bauordnung (BayBO) wurde hierfür um den seit 01.01.2023 geltenden Art. 44a ergänzt. Dieser regelt die Vorgaben einer Solaranlagenpflicht.
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