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Geplantes WLAN-Gesetz: Anbieter bleiben in der Pflicht, laienhafte Hotspots bergen für Nutzer Risiken

Für WLAN-Anbieter ist die geplante Abschaffung der Störerhaftung auch künftig kein Freifahrtschein. „Mit ihrem Gesetz konnte und wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen“, erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren verpflichtet werden.

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Gebäudesanierung und Brandschutz

Gebäudesanierung und BrandschutzJahr für Jahr werden bei Gebäudebränden in Deutschland ungefähr 600 Menschen getötet und ca. 6.000 schwer verletzt. Die jährliche Schadensumme beträgt mehrere Milliarden Euro. Die Versicherungen kommen für den Schaden nur auf, wenn alle Vorgaben und technischen Regelwerke des Gesetzgebers erfüllt wurden, das gilt sowohl für den Neubau als auch für den Bestand von Gebäuden.

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