Verkehrssicherungspflicht

Bautechnik

Im Herbst und Winter: Verkehrssicherungspflicht beachten

Nasses Laub im Herbst, Schnee und Eis im Winter – rutschige Straßen und vereiste Parkplätze sind potenzielle Unfallschauplätze für Fußgänger. Rutscht dann beispielsweise ein Lieferant auf dem vereisten Firmenparkplatz aus und verletzt sich, muss der Inhaber dafür haften. Denn: Er hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

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