Versorgungswerk

Baufachzeitung Baublog

Rentenversicherungspflicht für Architekten bei Berufswechsel – Versorgungswerk oder gesetzliche Rentenversicherung?

[caption id="attachment_3330" align="alignright" width=""]Rentenversicherungspflicht für Architekten bei  Berufswechsel – Versorgungswerk oder gesetzliche RentenversicherungFoto: Lsantilli – Fotolia.com[/caption]Architekten müssen laut Gesetz dem Versorgungswerk ihrer Kammer beitreten. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Es gibt aber auch Ausnahmen. Viele Architekten finden sich in Berufen wieder, die mit ihrer ursprünglichen Ausbildung nichts mehr zu tun haben. Das kann aber bedeuten, dass sie nicht mehr im Versorgungswerk rentenversichert sind, sondern in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

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