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Komponenten-Mix bei Wärmedämm-Verbundsystemen verstößt gegen das Baurecht

Komponenten-Mix bei Wärmedämm-Verbundsystemen verstößt gegen das BaurechtPer 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Sie bringt für Neubauten eine erhebliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen mit sich: Spätestens ab 2016 muss der maximal zulässige Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes 25 Prozent unter dem bisherigen Grenzwert liegen.

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