Baunachrichten

Achtung: Kaminverbote!


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Immer öfter kommt es für Hausbesitzer und Mieter zu Anschluss- und Benutzungszwängen, ggf. verbunden mit Verbrennungsverboten, wenn Städte und Gemeinden bei der Strom- und Wärmeversorgung auf Nah- oder Fernwärme setzen. Die Investitionen für die zentrale Technik, Wärmeversorgungsleitungen und Hausanschlüsse plus die Kosten für den dabei eingesetzten Energieträger sowie den laufenden Betrieb müssen dann auf die angeschlossenen Wärmekunden verteilt werden. Trotz Subventionen entstehen für die Wärmelieferung nicht selten Vertragslaufzeiten von zehn bis 20 Jahren. Schließlich müssen die Projekte für die Betreiber wie z.B. Energieversorger, Stadtwerke oder Energiegenossenschaften auch rentabel sein. Individuelle, energieeffiziente Lösungen wie z.B. der gemütliche Kaminofen oder moderne, auf Öl, Gas oder Holz basierende Heizungstechniken mit Solarthermie auf dem Dach werden laut Satzung verboten, weil die Wärmeabnahme im Wärmenetz dadurch nicht mehr wirtschaftlich ist und die Wärmeabnahmekosten entsprechend höher kalkuliert werden müssten. Den Bürgern wird geraten, schnell zu reagieren. Denn oft bleibt nur ein kurzes Zeitfenster, sich gegen Zwangsvorgaben zu wehren.

Auf diese Anzeichen sollte man ganz besonders achten
„Wenn am Wohnort zum Beispiel neue Bauplanverfahren, Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen diskutiert werden oder Unternehmen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Energie entstehen, gilt es als Bürger aktiv zu werden und genau zu beobachten, was da im Detail passiert“, empfiehlt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz Freie Wärme. So wird beispielsweise in Bebauungsplänen festgelegt, dass in bestimmten Gebieten nicht mehr mit festen oder flüssigen Brennstoffen, z.B. Holzpellets oder Heizöl, geheizt werden darf. Gleichzeitig zwingen viele Kommunen Hausbesitzer mit entsprechenden Satzungen, ihre Gebäude an das öffentliche Nah- bzw. Fernwärmenetz anzuschließen. „Nah- oder Fernwärme sind trotz hoher Subventionen in der Regel keine billigen Lösungen. Sie bringen für Immobilienbesitzer und Mieter über Jahre hinweg oft höhere Kosten mit sich. So entstehen beispielsweise hohe Energieverluste in Zeiten geringer Wärmeabnahme, da die Wärme ganzjährig über das Netz bereit gestellt wird. Heizöl, Holzpellets oder Gas sind im Vergleich meist kostengünstiger“, sagt Dr. Jörg Lenk, Geschäftsführer beim Verband Energiehandel e.V. und UNITI-Umweltbeauftragter. Insbesondere dann, wenn Gebäude mit einem immer geringer werdenden Energieverbrauch wie z.B. Niedrigenergiehäuser in Neubau- oder Sanierungsgebieten mit ins Spiel kommen.

Wie man sich wehren kann
Falls es am Wohnort zu sehr einseitigen Planungen und Veränderungen bei der kommunalen Energieversorgung kommt, bleibt den betroffenen Bürgern oft nur ein kurzes Zeitfenster, um zu handeln. „Am besten ist, man tauscht sich zeitnah mit den Nachbarn und örtlichen Fachleuten aus dem Bau- und Heizungsbereich z.B. im Rahmen einer Bürgerinitiative aus, um den Sachverhalt zu analysieren und über mögliche Schritte zu diskutieren“, rät Jörg Lenk. Vielerorts gibt es neben verabschiedeten Mustersatzungen, erste Umfrageergebnisse, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzepte, deren genaue Überprüfung sich in vielen Fällen lohnt. Es empfiehlt sich, mit den Planern und Betreibern in einen offenen Informationsaustausch zu treten. Zur Not auch mit juristischer Unterstützung. Denn je nach Energiekonzept kann es zu Fehlplanungen kommen, die gegen bestehendes Recht verstoßen oder sich negativ auf die ökonomische und ökologische Situation der Kommune auswirken. Häufige Problemfelder sind beispielsweise: Fehlende Wirtschaftlichkeit, Fehleinschätzungen bei der langfristigen Verfügbarkeit und Kosten des geplanten Energieträgers, negative Auswirkungen auf die Infrastruktur und Ökologie des Wohngebiets durch Herstellung sowie Anlieferung des (Bio-)Energieträgers (Monokulturen, Überdüngung, Lärm-/ Geruchsbelästigung), Energieverluste durch lange Wärmelieferstrecken, geringe Wärmenetz-Auslastung durch Gebäude mit immer weniger Energieverbrauch in Neubau- und Sanierungsgebieten, sowie die richtige Einschätzung der Zahlung von Subventionen und Fördermitteln.

 


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